Aktuelle Gefahrstoffinformationen
Schutzleitfäden
In einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit dem Titel
"Modelllösungen für eine gute betriebliche Praxis bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Klein- und Mittelunternehmen der chemischen Industrie"
haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund, und die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Heidelberg, Schutzleitfäden für eine gute Arbeitspraxis für bestimmte Tätigkeiten mit Chemikalien entwickelt.
Diese Schutzleitfäden und eine vereinfachte Gefährdungsbeurteilung nach dem "Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" sollen dem Arbeitgeber eine Handlungshilfe für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert sein, damit er die Forderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllen kann. Bevor die Schutzleitfäden eingesetzt werden empfehlen wir, die Anwendungshinweise zu lesen.
Schutzleitfäden Reihe 100
(Maßnahmen der Schutzstufe 1)
- 100 Allgemeine Lüftung - Mindestanforderungen
- 101 Allgemeine Lagerung - Mindestanforderungen
- 102 Lagerung von Schüttgütern
Schutzleitfäden Reihe 200
(Maßnahmen der Schutzstufe 2)
- 200 Örtliche Absaugung (Punktabsaugung)
- 201 Abzugsschränke
- 203 Absaugschrank
- 204 Staubentnahme aus Abscheidesystem
- 205 Transport über Förderband
- 206 Befüllen von Säcken
- 208 Entleeren von Säcken
- 210 Beschicken von Kesseln aus Säcken oder Kleingebinden
- 211 Befüllung und Entleerung von Containern (IBC) (Feststoffe)
- 212 Befüllen von Fässern
- 213 Entleeren von Fässern mittels Fasspumpe
- 214 Wiegen von Feststoffen
- 215 Mischen von Feststoffen mit anderen Feststoffen oder Flüssigkeiten
- 217 Mischen von Flüssigkeiten mit anderen Flüssigkeiten oder Feststoffen in Fässern o.ä.
- 222 Pulverbeschichtung
- 223 Laminieren (Batch)
- 228 Trockenschrank (Horden- oder Tellertrockner)
- 230 Herstellen von Pellets
Schutzleitfäden Reihe 300
(Maßnahmen der Schutzstufe 3)
- 300 Geschlossenes System
- 301 Handschuhkasten (glove box)
- 305 Fassbefüllung
- 306 Fassentleerung
- 307 Befüllung und Entleerung von IBC-Containern (Feststoffe)
- 308 Befüllung und Entleerung von IBC-Containern (Flüssigkeiten)
- 310 Befüllen und Entleeren von Tankfahrzeugen
- 312 Umpumpen von Flüssigkeiten
Schutzleitfäden Gummiverarbeitung
(Maßnahmen der Schutzstufe 2)
- GV 03 Staubminderung beim Mischen
- GV 05 Vulkanisierpressen
- GV 07 Nachbearbeitung von Gummiteilen
Auf den Seiten der BAuA finden Sie weitere Schutzleitfäden:
- 110 Allgemeine Lüftung - Mindestanforderungen "Einatmen"
- 120 Organisations- und Hygienemaßnahmen "Haut"
- 240 Staubarbeitsplätze
- 250 Erweiterter Maßnahmenbedarf "Haut"
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