Anforderung einer Nutzungsberechtigung (Letter of Access) für BG-Chemie-Studien im Rahmen von REACH
Die BG Chemie hat rund 400 experimentelle Studien mit 127 Altstoffen innerhalb ihres „Programms zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen durch Arbeitsstoffe“ durchgeführt. Die BG Chemie ist Eigentümer der Studiendaten und ist zu deren Weitergabe bereit. Das Nutzungsrecht an den Daten im Rahmen von REACH kann bei der BG Chemie angefordert werden.Die Übersichtstabelle zeigt die nach CAS-Nummern geordneten Substanzen, die durchgeführten Studien (Erläuterungen zu den Studienabkürzungen am Ende der Liste) und die Kosten für das Recht der Bezugnahme auf den umfassenden Studienbericht, entweder mit oder ohne eine Kopie des umfassenden Studienberichts, sowohl für Mitgliedsbetriebe der BG Chemie (kostenlos) als auch für Nicht-Mitgliedsbetriebe der BG Chemie in transparenter Weise. Die BG Chemie gewährleistet, dass die Kosten für die Nutzung der Informationen in gerechter, transparenter und nicht diskriminierender Weise festgelegt wurden, zumal die Kosten für Nicht-Mitgliedsbetriebe der BG Chemie eher einer Aufwandsentschädigung für Verwaltungskosten entsprechen; sie spiegeln weder die ursprünglichen Anschaffungskosten noch die Wiederbeschaffungskosten wider.
Die Datenqualität entspricht bei den meisten Studien der Kennzahl „Klimisch 1“ (valide ohne Einschränkungen), einige frühere Studien entsprechen eher „Klimisch 2“ (valide mit Einschränkungen), resultierend aus der Tatsache, dass die Studien zu einem Zeitpunkt vor Einführung der GLP-Normen durchgeführt wurden.
Der Bestellvorgang ist einfach: Die entsprechende in der Tabelle dargestellte Bedingung der finanziellen Entschädigung anklicken, anschließend die „Vereinbarung über Nutzungsrechte an einzelnen Studien für die Registrierung nach der REACH-Verordnung“ einschließlich der Anlagen ausfüllen, 2fach ausdrucken, beide Exemplare unterzeichnen und per Post an die BG Chemie absenden. Mitgliedsbetriebe erhalten daraufhin die Vereinbarung einschließlich Letter of Access von uns unterzeichnet auf dem Postweg zurück. Nicht-Mitgliedsbetriebe erhalten daraufhin eine entsprechende Rechnung. Nach Bezahlung durch den Nicht-Mitgliedsbetrieb erhält dieser ebenfalls die Vereinbarung einschließlich Letter of Access von uns unterzeichnet auf dem Postweg zurück. Die Nutzungsberechtigung (Letter of Access) umfasst das Recht der Bezugnahme auf den umfassenden Studienbericht für die Registrierung unter REACH.
Zur Übersichtstabelle.







