Grundlage für die Beitragsfestsetzung - Berechnung der Gefahrklassen gesetzlich festgelegt.
Nach § 157 Sozialgesetzbuch VII gilt ein Gefahrtarif höchstens sechs Jahre. Nachdem der Gefahrtarif 2001 zum 31.12.2006 ausgelaufen ist, ist zum 01.01.2007 der derzeit gültige Gefahrtarif der BG Chemie bzw. Branche Chemische Industrie der BG RCI in Kraft getreten.
Die begrenzte Geltungsdauer resultiert aus der Funktion. Der Gefahrtarif dient dazu, die Beitragsforderung der Berufsgenossenschaft angemessen auf die Gewerbezweige zu verteilen.
Jeder Gewerbezweig ist einer Gefahrtarifstelle zugeordnet. Dazu wird jeweils eine Gefahrklasse errechnet.
Die Gefahrklasse hat Einfluss auf die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, denn sie ist ein Faktor der Beitragsberechungsformel:
Entgelt (Lohnsumme) x Gefahrklasse x Beitragsfuß
-------------------------------------------------------------------------- = Regelbeitrag (Normalbeitrag)
1000
Je höher die Gefahrklasse, desto höher ist der Beitrag, den die Unternehmer an die Berufsgenos-senschaft entrichten müssen. Die Berechnung der Gefahrklasse ist gesetzlich festgelegt. Sie beruht auf den Entschädigungsleistungen, die die Berufsgenossenschaft in den Vorjahren für die Versicherten jeder einzelnen Gefahrtarifstelle aufzuwenden hatte und auf den im selben Zeitraum von den Unternehmen dieser Gefahrtarifstelle nachgewiesenen Lohnsummen.
Je ungünstiger das Belastungsverhältnis im Beobachtungszeitraum war, desto stärker wird die jeweilige Gefahrtarifstelle in der folgenden Tarifperiode zu Beiträgen herangezogen. Der Gefahrtarif ist damit ein Belastungstarif: Die Gefahrklassen spiegeln die Entwicklung der Gewerbezweige in den Jahren vor Inkrafttreten eines neuen Gefahrtarifs wider.
Sind die Entschädigungsleistungen gestiegen, führt dies tendenziell zu steigenden Gefahrklas-sen. Gleiches gilt, wenn die Entgelte sinken. Umgekehrt führen zurückgehende Entschädigungs-leistungen tendenziell zu sinkenden Gefahrklassen. Entsprechendes gilt, wenn das Entgelt steigt.
Besonders negativ wirken sich steigende Entschädigungsleistungen bei gleichzeitig sinkenden Lohnsummen aus. Umgekehrt führen geringere Entschädigungsleistungen bei höherer Lohn-summe immer zu einer niedrigeren Gefahrklasse.





