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Weitere Informationen finden Sie zu den Themen Gefahrstoffe und Laboratorien.
In der heutigen hochentwickelten, arbeitsteiligen Wirtschaft ist die Beförderung von Gütern auf verschiedenen Transportwegen nicht mehr wegzudenken. Werden Gefahrstoffe transportiert, wird von Gefahrgut gesprochen. Die Beförderung von Gefahrgütern ist – wie bereits das Wort vermuten lässt – mit besonderen Gefahren verbunden und unterliegt dem Gefahrgutrecht.
Das neu aufgelegte Merkblatt A 013 „Beförderung gefährlicher Güter“ beschäftigt sich im Wesentlichen mit dem Gefahrguttransport auf öffentlichen Straßen. Es basiert auf den neuen Gefahrgutvorschriften, die eine sichere Durchführung der Beförderung gewährleisten sollen. Auf der Grundlage des ADR 2011 – das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – das in zweijährigem Abstand aktualisiert wird, wurde das bisherige Merkblatt A 013 überarbeitet.
In einer Einführung wird ein Überblick über das Gefahrgutrecht gegeben. Ein Schwerpunkt des Merkblatts liegt in der Beschreibung von Verantwortlichkeiten der an der Gefahrgutbeförderung Beteiligten. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten von z. B. Verlader, Absender, Beförderer und Fahrzeugführer werden umfangreich beschrieben und mögliche Bußgelder beim Verstoß (entsprechend RSEB, Stand: April 2011) werden aufgeführt. Weiterhin wird beschrieben, wann und wie die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten erforderlich ist und welche Anforderungen und Aufgaben sie erfüllen müssen. Hinweise zur Form und zum Inhalt der Unterweisung von Beschäftigen runden das Angebot ab.
Ausführlich erläutert das Merkblatt die vorschriftskonforme Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgut sowie die Beförderung selbst. Beispielsweise wird auf die Begleitpapiere und Ausrüstungsgegenstände eingegangen, die mitgeführt werden müssen.
Bei der Beförderung von geringen Mengen gefährlicher Güter können Kleinmengenregelungen in Anspruch genommen werden. Die Möglichkeit, Gefahrgut als begrenzte Menge, freigestellte Menge oder unter Einhaltung der sogenannten 1000-Punkte-Regelung zu befördern, bringt Erleichterungen von den Vorschriften. Diese Kleinmengenregelungen werden im Merkblatt ausführlich beschrieben. Regelungen und Beförderungsmöglichkeiten, die vollständig von den Gefahrgutvorschriften befreit sind, werden ebenfalls thematisiert.
Das Merkblatt A 013 ist über den Medienshop zu beziehen.
Wer über die Lektüre des Merkblatts hinaus weitere Kenntnisse zum Thema Beförderung gefährlicher Güter erwerben möchte, kann an den Seminaren der BG RCI teilnehmen. Im Angebot stehen Seminare zur Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten für die Verkehrsträger Straße/Schiene sowie Seminare für beauftragte Personen. Die Seminare finden regelmäßig unter der Leitung von Mirja Telgmann im Haus Maikammer der BG RCI statt. Nähere Informationen und Anmeldung unter: http://seminare.bgrci.de/seminar.
Das Merkblatt A 003 „Suchtmittelkonsum im Betrieb“ ist neu erschienen. Suchtmittelkonsum durch Beschäftigte außerhalb ihrer Arbeitszeit führt zu Risiken, die in die Beschäftigung hineinwirken können. Denn nicht bei jedem Suchtmittelkonsum am Wochenende oder Feierabend kann davon ausgegangen werden, dass der Beschäftigte zum Arbeitsbeginn wieder nüchtern ist. Außerdem wirkt sich ein regelmäßiger Suchtmittelmissbrauch in vielen Fällen auf die Belastbarkeit eines Mitarbeiters aus.
Das Merkblatt stellt die bestehenden Risiken dar und erläutert die wesentlichen rechtlichen Aspekte zum betrieblichen Arbeitsschutz im Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch. Es nennt Kriterien, um den Gelegenheitskonsum vom abhängigen Konsum zu unterscheiden und legt ein Konzept zur Prävention und Intervention bei Suchtmittelmissbrauch dar. Hilfs- und Beratungsangeboten der BG RCI werden genannt.
Im Anhang findet der Leser Informationen zu verschiedenen Suchtmitteln. Dem betrieblichen Vorgesetzten werden Hinweise zu Gesprächen mit auffälligen Mitarbeitern an die Hand gegeben. Außerdem werden wesentliche Informationen für eine Betriebsanweisung zum Umgang mit Suchtmitteln aufgezählt. Adressen von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen runden den Inhalt des Anhangs ab.
Das Merkblatt wird durch zwei Kurzbroschüren ergänzt, von denen die zum Thema „Betrieblichen Suchtbeauftragte – Fortbildung, Beratung, Begleitung, Hilfe“ ebenfalls vor Kurzem neu erschienen ist.
Das Merkblatt sowie die Kurzbroschüren können im Medienshop der BG RCI, Branche Chemische Industrie, bestellt werden.
Zum Merkblatt T 008 sind sechs Checklisten erschienen. Mit Hilfe dieser Checklisten kann der Anwender das Sicherheitskonzept und die Schutzeinrichtungen von Maschinen nach den im Merkblatt T 008 dargelegten Grundsätzen überprüfen und dokumentieren. Die ausgefüllten Checklisten können als mitgeltende Unterlage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verwendet werden.Die „Checkliste Maschinen – Prüfung vor Erstinbetriebnahme“ (T 008-1, BGI 5049-1) dient der erstmaligen Prüfung von Maschinen auf Grundlage der Maschinenrichtlinie und einschlägiger Normen.
Ihr Inhalt umfasst
- Formale Vorraussetzungen für die Inbetriebnahme
- Grundlegende Anforderungen an Maschinen, beispielsweise Anforderungen zum Sicherheitskonzept aber auch zur elektrischen, pneumatischen oder hydraulischen Ausrüstung
- Betrachtung verschiedener Schutzeinrichtungen von Maschinen auf ihre Wirksamkeit
Die „Checkliste Maschinen – Maschinenaltbestand“ (T 008-1A, BGI 5049-1A) ist für Maschinen konzipiert, die vor Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie, d.h. bis zum 31.12.1994, erstmals in Betrieb genommen wurden.
Die „Checkliste Maschinen – Wiederkehrende Prüfung“ (T 008-2, BGI 5049-2) ist für die wiederkehrende Prüfung nach einmaligem Einsatz der Checkliste T 008-1 gedacht.
Darüber hinaus gibt es weitere drei Checklisten, die
- „Checkliste Maschinen – Elektrische Ausrüstung“ (T 008-3, BGI 5049-3),
- „Checkliste Maschinen – Hydraulische Ausrüstung“ (T 008-4, BGI 5049-4),
- „Checklisten Maschinen – Pneumatische Ausrüstung“ (T 008-5, BGI 5049-5)
Diese dienen dazu, Schwachstellen in Bezug auf die elektrische, pneumatische oder hydraulische Ausrüstung, die sich bei der Anwendung der ersten drei Checklisten gezeigt haben, genauer zu betrachten.
Die Checklisten sind sowohl als Druckprodukt im Medienshop der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie als auch im Downloadcenter unter www.bgchemie.de/downloadcenter als bearbeitbares Dokument verfügbar.
Ed
20.04.2011
Um die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen weltweit zu harmonisieren, wurde unter Federführung der Vereinten Nationen ein Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien – kurz GHS genannt – entwickelt. In der EU wurde dieses mit der am 20. Januar 2009 in Kraft getretenen EG-Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung – Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures) eingeführt. Die neue Kennzeichnung ist für Stoffe seit dem 1. Dezember 2010 verbindlich, für Zubereitungen, die zukünftig Gemische heißen, erst ab 1. Juni 2015.
Um die Mitgliedsbetriebe frühzeitig über die auf sie zukommenden Änderungen zu informieren, führte die damalige BG Chemie bundesweit mehrere Schulungsveranstaltungen durch. Für diese wurden auf die Veranstaltungen abgestimmte Lehrmaterialien entwickelt, unter anderem eine „Kompaktinformation GHS“. Aufgrund der großen Nachfrage gibt die BG Rohstoffe und chemische Industrie diese Schrift nun als Merkblatt M 060-1 heraus. Durch plakative Gegenüberstellung, die ausführliche Erläuterung der Anwendung der neuen Kennzeichnung und Übersichten über die neuen Gefahrklassen und H- und P-Sätze eignet sich das Merkblatt zur Verwendung bei internen Schulungen.
Bezug: Medienshop der BG RCI, Branche Chemische Industrie
(Schä)
Gefahrstoffe gibt es nicht nur in der chemischen Industrie, sondern in nahezu allen Bereichen unseres beruflichen und privaten Lebens. Wichtigste Voraussetzung für den gefahrlosen Umgang mit Gefahrstoffen ist die Kenntnis ihrer Eigenschaften und die richtige Wahl der Schutzmaßnahmen.
Das aktualisierte Merkblatt „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (M 050) gibt in verständlicher Sprache einen Überblick über die Eigenschaften und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und geht dabei sowohl auf die bisherige, als auch auf die neue Kennzeichnung nach GHS ein. Aufnahmewege, technische Schutzmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstungen, arbeitsmedizinische Vorsorge und Erste Hilfe werden in bewährter Manier erläutert.
Das Merkblatt soll den Beschäftigten helfen, Gefährdungen beim Umgang mit Stoffen zu vermeiden. Mit vielen Abbildungen versehen und aufgrund seiner leichten Verständlichkeit eignet es sich auch bestens als Arbeitsmaterial bei der Durchführung von Unterweisungen.
Bezug: Medienshop der BG RCI, Branche Chemische Industrie
(Schä)
Die Unterlagen zur Anforderung einer Nutzungsberechtigung (Letter of Access) für BG-Chemie-Studien finden Sie hier.
The form to request for a Letter of Access to BG Chemie studies for REACH purposes you will find here.
Immer wieder klagen Beschäftigte über Beschwerden, die sie auf zu trockene Luft zurückführen. Gerade in der kalten Jahreszeit wird diese Problematik aktuell und soll mit den häufigsten Fragen zum Thema näher betrachtet werden.
Woher trockene Luft kommt, welche Auswirkung sie auf die Gesundheit hat, und was man dagegen tun kann um sich zu schützen, können Sie in der Sicheren Chemiearbeit, Ausgabe 2/2009 nachlesen. Die Langfassung dieses Artikels können Sie HIER herunterladen.







