Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind, zählen in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht zu den versicherten Personen. Sie können sich aber freiwillig versichern.
Dies betrifft insbesondere als Geschäftsführer tätige Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), wenn sie mindestens 50 % der Anteile am Gesellschaftskapital halten oder aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse wie ein Unternehmer tätig sind. Ob demnach Versicherungsfreiheit besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie als mitarbeitende/r Gesellschafter/in einer GmbH, die Mitglied der Branche Chemische Industrie der BG RCI ist, dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen oder nicht, füllen Sie bitte unseren Fragebogen "Gesellschaftsverhältnisse der GmbH" aus und senden ihn uns zu. Wir informieren Sie dann gerne über Ihre versicherungsrechtliche Stellung.





