Im Zuge der Globalisierung haben auch die Auslandskontakte unserer Mitgliedsunternehmen zugenommen. Von Bedeutung ist dabei die Frage, wie es um den gesetzlichen Unfallver-sicherungsschutz bei Tätigkeiten von Mitarbeitern/-innen unserer Mitgliedsunternehmen im Ausland steht.
Wir haben Ihnen deshalb einige Grundsätze in unserer Leitlinie "Auslandsbeziehungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung" zusammen gestellt. Zur Leitlinie gelangen Sie hier.
Die Richtlinien für die Auslandsversicherung (AV) der BG RCI finden Sie hier.
Ausführliche Informationen enthält auch das Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie können es im Internet unter www.dguv.de/inhalt/internationales/dvua/merk_entsend/index.html herunter laden.
Wenn Sie ins Ausland entsandte Beschäftigte Ihres Unternehmens zur AV anmelden möchten oder nicht sicher sind, ob solche Beschäftigte dem Versicherungsschutz unterliegen, können Sie hier ein Anmelde-Formular ausdrucken und uns zusenden. Sie erhalten dann von uns eine Mit-teilung, ob der Unfallversicherungsschutz nach deutschem Recht fortbesteht oder erst durch die Aufnahme in die Auslandsunfallversicherung herbeigeführt werden kann. Bitte vergessen sie dabei nicht, Ihr Aktenzeichen (Mitgliedsnummer) anzugeben.
Sollten Sie dazu weiteren Frage haben, wenden Sie sich bitte an
Frau Kappings (am besten vormittags)
Tel.: 06221-523 855
Fax: 06221-523 873
E-Mail: carola.kappings@bgrci.de
oder
Frau Welker
Tel.: 06221-523 874
Fax: 06221-523 873
E-Mail: theresia.welker@bgrci.de





