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Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie ist ebenso wie die anderen Versicherungszweige (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) eine Pflichtversicherung. Jeder dieser Versicherungszweige hat einen eigenen Regelungsbereich. Die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt den Bereich der sozialen Sicherung bei Personenschäden infolge von Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrank-heiten. Dadurch werden die Unternehmer von ihrer individuellen Haftung gegenüber den Beschäftigten bei solchen Personenschäden befreit.
Jedes gewerbliche Unternehmen ist Mitglied der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Mitgliedschaft beginnt bereits mit den vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen. Der Unternehmer ist verpflichtet, sein Unternehmen innerhalb einer Woche nach dessen Beginn bei seiner Berufsgenossenschaft anzumelden, auch wenn noch keine versicherten Personen beschäftigt werden.
Der Abschluss privater Unfall- oder Haftpflichtversicherungen ersetzt nicht die Versicherungs-pflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beschäftigten sind gesetzlich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der Berufsgenossenschaft versichert.
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